Memory Import - Export

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AGB

Informationen


Allgemeine Bestimmungen
Es gelten ausschliesslich nachfolgende Geschäftsbedingungen von der Memory Import-Export (nachfolgend MEMORY genannt). Anderslautende Geschäftsbedingungen, welche auf Bestellformularen aufgedruckt sind gelten nur, wenn sie von uns schriftlich akzeptiert werden.

Angebot
Die Angebote von MEMORY in Preislisten und Inseraten sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen sind für MEMORY erst nach schriftlicher Bestätigung verbindlich. Auftragsbestätigungen werden auf ausdrücklichen Wunsch erstellt. Die Angaben in unseren Verkaufsunterlagen (Zeichnungen, Abbildungen, Masse, Gewichte und sonstige Leistungen) sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Überschreitet ein Käufer durch eine Bestellung sein Kreditlimit, so sind wir von unserer Lieferverpflichtung entbunden.

Preise
Sämtliche veröffentlichten Preise sind Richtpreise, die laufend dem Markt angepasst werden sind unverpackt, unfranko ab Lager Reinach. Bei Auslandslieferungen wird die MWST vorher abgezogen. Bei Lieferengpässen sowie Besorgung gilt der Tagespeis am Liefertag.

Lieferung
Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch MEMORY steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung von MEMORYs Zulieferanten und Hersteller. Teillieferungen werden gratis nachgeliefert.
Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 4 Tagen nach Warenerhalt der MEMORY und dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden. Beanstandungen betreffend Beschädigung, Verspätung, Verlust oder schlechter Verpackung sind sofort nach Eingang der Warensendung anzumelden.

Annahmeverzug
Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann MEMORY die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. MEMORY ist berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 15% des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern.

Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Falls der Versand sich ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch MEMORY hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang. Das Transportrisiko bei Transporten durch MEMORY trägt der Kunde.

Garantie
Für gelieferte Neuware gilt die Garantie des Herstellers für 1 Jahr, gem. den gesetzlichen Bestimmungen.
Längere Garantiezeiten werden auf der Rechnung schriftlich aufgeführt.
Die Garantie beginnt mit der Lieferung/Versand des Produktes.
MEMORY kann für Garantiefälle nicht haftbar gemacht werden.
Es gelten immer die Garantie-Bestimmungen des jeweiligen Herstellers.

Retouren
Für Retouren verlangen wir, dass das defekte Teil bzw. Gerät mit ausgefülltem Reparaturformular sowie einer Kopie der Rechnung, mit der das Gerät geliefert wurde, an MEMORY zur Reparatur eingeschickt oder angeliefert wird. Die Geräte müssen frei eintreffen. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschliesslich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Lieferungsgegenstände.

Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von MEMORY.

Zahlung
Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung innert 10, 30 Tagen oder in Bar zahlbar, soweit nicht anders vereinbart. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei, d.h. zu Lasten des Käufers per Paketpost, Spedition oder eigenem Fahrzeug oder es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Gerät der Käufer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 6% zu berechnen. Während der Dauer des Verzuges ist MEMORY auch jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die gelieferte Ware zurückzuverlangen und Schadensersatz auf das Dahinfallen des Vertrages zu fordern. Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Abnehmer in Zahlungsverzug gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält oder wenn uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung, Anhängigkeit eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens. In diesen Fällen sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheiten auszuführen.

Haftungsbeschränkung
MEMORY übernimmt keine Haftung für direkte oder indirekte, mittelbare oder unmittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, nicht realisierte Einsparungen, Verdienstausfall, durch Fehlleistung oder Leistungsausfall der von Memory gelieferten Waren oder Dienstleistungen.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gelten die Bestimmungen des schweizerischen Rechtes. Arlesheim ist Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang Ihrer Bestellung.

Copyright © 2011 Memory Import-Export
Stand: 01.01.2011

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Nachgetragen am: 17.04.2009

Nachtrag betreffend Abmahnung

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Nachgetragen am: 01.07.2011



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